Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Gäste, die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Beherbergungsvertrages, den Sie – nachfolgend „Gast“ genannt -, mit dem jeweiligen Gastgeber der Interessengemeinschaft Landsitze Franken abschließen, auf dessen Leistungen sich die Buchung des Gastes bezieht – nachfolgend einheitlich „Gastgeber“ genannt. Diese Gastaufnahmebedingungen regeln somit ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

Alternativ können Sie sich die AGB auch als PDF herunterladen.

1. Vertragsschluss

1.1. Für alle Buchungsarten gilt:

a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden In-formationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterun-gen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Brie-fe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abge-schlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleis-tungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 5 dieser Gastaufnah-mebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastauf-nahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertrags-schluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Ver-braucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufs-recht ebenfalls nicht.

c) Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zah-lungspflichtiger ausschließlich diese, nicht der einzelne Gast, soweit diese die Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes vornehmen

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigun-gen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Bu-chungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündli-cher oder telefonischer Bestätigung durch den Gastgeber jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestäti-gung nicht zugeht.

c) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

1.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsab-schluss:

a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnah-mevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entspre-chend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.

c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.

d) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bild-schirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stan-de. In diesem Fall wird dem Gast die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlich-keit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt.

Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungs-bestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastauf-nahmevertrages.


2. Preise und Leistungen

2.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüg-lich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.

2.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich aus-schließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundla-ge sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Verein-barungen.


3. Zahlung

3.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Bu-chungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Verein-barung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.

3.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 50% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.

3.3. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpfle-gungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungs-fällig stellen.

3.4. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzah-lungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsen-de sind nicht durch Überweisung möglich.

3.5. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz einer Mah-nung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehal-tungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5 dieser Bedin-gungen zu fordern.


4. An- und Abreise

4.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne be-sondere Vereinbarung zwischen 15:00 Uhr und 16:00 Uhr zu erfolgen.

4.2. Für frühere oder spätere Anreisen gilt:

a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 15:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er nicht zwischen 15:00 Uhr und 16:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeit-punkt anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.

b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berech-tigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbele-gung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend.

c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahme-bedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber ver-traglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.

4.3. Die Freimachung der besenreinen Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung Gastaufnahmebedingungen der Gastgeber Landsitze Franken; Stand: (April / 2019)

verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtun-gen des Unterkunftsbetriebs des Gastgebers nach 10:00 Uhr des Abreise-tages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweis des Gastgebers oder einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.


5. Rücktritt und Nichtanreise

5.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthalts-preises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zu-satzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastge-ber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristge-recht zugeht.

5.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäfts-betriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Ver-wendung der Unterkunft zu bemühen.

5.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 5.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, so-weit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 5.3 anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:

Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%

Bei Übernachtung/Frühstück 80%

Bei Halbpension 70%

Bei Vollpension 60%

5.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nach-zuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen statt-gefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur ver-pflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

5.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenver-sicherung dringend empfohlen.

5.7. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.


6. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast

6.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hin-weise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beach-ten.

6.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.

6.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Stö-rungen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv un-zumutbar ist.

6.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zuläs-sig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmever-trag berechtigen.


7. Haftungsbeschränkung

7.1. Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruht.

7.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

7.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammen-

hang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkenn-bar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Ein-trittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleis-tungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.


8. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

8.1. Der Gastgeber weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucher-streitbeilegung darauf hin, dass der Gastgeber derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen für den Gastgeber verpflichtend wür-de, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Gast-aufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.

8.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

8.3. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.

8.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland ha-ben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.

8.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Euro-päischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

 


 

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